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Entsorgung von gemischten Gewerbeabfällen

Wir liefern für jeden Gewerbeabfall die passenden Container und Müllbehälter

An- und Abtransport von Gewerbeabfall-Containern an Ihrem Standort

Deutschlandweite Gewerbeabfall-Entsorgung für Unternehmen und Privathaushalte

Containerdienst und Verleih von Müllcontainern

Recycling- und Container-Dienst für Gewerbeabfall

Sie möchten Gewerbeabfall entsorgen? Wir beraten Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten und liefern deutschlandweit passende Entsorgungscontainer. Wir organisieren die fachgerechte Entsorgung für Sie.

Die passenden Container für Ihren Gewerbeabfall

BigBag

Abrollcontainer

Absetzcontainer

C1

Absetzcontainer

C3

Absetzcontainer

C5

Absetzcontainer

C7

Absetzcontainer

C10

Gemischter Gewerbeabfall

Der gemischte Gewerbeabfall (auch genannt: Abfall zur Verwertung, AzV) ist ein Gemisch verschiedener Abfälle. Gibt es keine separate Tonne für einen Abfall, dann wandert dieser wahrscheinlich in den gemischten Gewerbeabfall.

Dabei sind vor allem drei Punkte zu beachten.

  1. Weder gefährliche Abfälle, Elektrogeräte, Lithium-Ionen-Akkus noch Batterien dürfen über den AzV entsorgt werden.
  2. Es gelten laut Gewerbeabfallverordnung die Getrenntsammlungspflicht, das Erreichen der Sortierquote und die Dokumentationspflicht.
  3. Die Entsorgungskosten für gemischte Abfälle sind in der Regel höher als eine getrennte Entsorgung.

Zu Punkt 1

Gefährliche Abfälle dürfen grundsätzlich nicht über gemischte Abfälle entsorgt werden, sie bedürfen immer einer separaten Entsorgung zum Schutz vor Kontaminierung anderer Abfälle, der Umwelt und ganz besonders der Gesundheit der Mitarbeiter.

Elektrogeräte enthalten teilweise gefährliche Flüssigkeiten (z.B. Kühlmittel), sie werden daher kategorisch ausgeschlossen. Zudem gilt das Elektrogesetz, dass die Entsorgung aller Elektrogeräte regelt und entsprechend beachtet werden muss.

Lithium-Ionen-Akkus sind vor allem dann gefährlich, wenn der gemischte Gewerbeabfall über Umleerfahrzeuge abgefahren und verpresst wird. Durch eine solche Gewalteinwirkung und oder Beschädigung, können Lithium-Ionen-Akkus nicht nur sich selbst entzünden, sondern auch alles um sich herum anstecken. Zudem lassen sich Batterie-Brände nur sehr schwer löschen.

Batterien fallen unter das Batteriegesetz und müssen separat entsorgt werden.

Zu Punkt 2

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass jeder gewerbliche Abfallerzeuger alle seine Abfälle getrennt sammeln muss.

Jegliche Ausnahme, beispielsweise wegen mangelndem Platz oder einem sehr
geringen Anfall, muss schlüssig belegt werden. Zudem muss jede Entsorgung
dokumentiert werden.

Alle Entsorgungs-Daten sind der Behörde auf Verlangen vorzulegen, bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Zu Punkt 3

Dass gemischte Abfälle in der Entsorgung grundsätzlich am kostenintensivsten sind, liegt daran, dass diese noch sortiert werden müssen.

Die Sortierung wird auch heute noch bei vielen Sortieranlagen manuell und das bedeutet händisch durchgeführt. Aber auch Sortier-Maschinen und deren Stellplatz sind ein Kostenfaktor.

Kann der Abfall nicht sortiert werden, kommt nur noch die thermische Verwertung in Frage. Auch wenn dies immer noch eine sinnvolle Nutzung ist, ist der Ertrag bei einer anderen Verwertung (z.B. Recycling) höher.

So funktioniert die Abfall-Entsorgung

Müll richtig trennen durch Entsorgungsdienst
Müll richtig trennen durch Entsorgungsdienst
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