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Entsorgung von gemischten Gewerbeabfällen

Wir liefern für jeden Gewerbeabfall die passenden Container und Müllbehälter

An- und Abtransport von Gewerbeabfall-Containern an Ihrem Standort

Deutschlandweite Gewerbeabfall-Entsorgung für Unternehmen und Privathaushalte

Containerdienst und Verleih von Müllcontainern

Recycling- und Container-Dienst für Gewerbeabfall

Sie möchten Gewerbeabfall entsorgen? Wir beraten Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten und liefern deutschlandweit passende Entsorgungscontainer. Wir organisieren die fachgerechte Entsorgung für Sie.

Die passenden Container für Ihren Gewerbeabfall

BigBag

Abrollcontainer

Absetzcontainer

C1

Absetzcontainer

C3

Absetzcontainer

C5

Absetzcontainer

C7

Absetzcontainer

C10

Häufige Fragen zur Gewerbeabfall-Entsorgung

Gemischter Gewerbeabfall ist das, was im Betrieb übrig bleibt, wenn die verwertbaren Fraktionen bereits getrennt sind: Verpackungsreste, Kehricht, verschmutzte Folien, Hygieneartikel, Kunststoffteile, kleinere Mengen Holz oder Textilien.

Nicht hinein gehören gefährliche Abfälle wie Farben, Lacke, Lösungsmittel oder Säuren, ebenso wenig Elektrogeräte, Bauschutt und Speisereste. Dafür gibt es eigene Behälter.

Ja. Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Betriebe seit 2017 dazu, Papier, Pappe, Glas, Kunststoff, Metall, Holz und Textilien getrennt zu halten. Nur was danach übrig bleibt, gehört in den Restabfall.

Ist die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Sie gemischt sammeln – müssen das aber begründen und dokumentieren. Der gemischte Abfall geht dann in eine Vorbehandlungsanlage, die maschinell nachsortiert.

Sie müssen belegen können, dass Sie getrennt sammeln oder warum nicht. Dazu gehören Lagepläne, Lichtbilder oder Liefer- und Wiegescheine.

Von uns erhalten Sie für jede Abholung die entsprechenden Belege. Bei gefährlichen Abfällen kommt das elektronische Nachweisverfahren dazu – auch das übernehmen wir.

Für Büros und kleinere Betriebe reichen meist Umleerbehälter zwischen 240 und 1.100 Litern, die in festem Rhythmus geleert werden.

Bei größerem Aufkommen – Produktion, Handel, Gastronomie – sind Absetzcontainer ab 3 m³ oder Abrollcontainer sinnvoll. Fällt viel leichtes, voluminöses Material an, lohnt sich ein Selbstpresscontainer: Er verdichtet den Abfall und Sie sparen Abholfahrten.

Der Preis hängt an Behältergröße, Abholrhythmus, Abfallart und Standort. Je sauberer getrennt wird, desto günstiger – sortenreine Fraktionen sind Wertstoffe, gemischter Abfall verursacht Sortierkosten.

Sagen Sie uns, was bei Ihnen anfällt, und Sie bekommen ein unverbindliches Angebot.

Nach Ihrem Bedarf: wöchentlich, vierzehntägig, monatlich oder auf Abruf. Bei schwankendem Aufkommen – etwa im Saisongeschäft – stimmen wir den Rhythmus flexibel ab.

Gemischter Gewerbeabfall geht in eine Vorbehandlungsanlage. Dort werden Metalle, Kunststoffe und Holz maschinell zurückgewonnen und in den Wertstoffkreislauf gegeben.

Was sich nicht mehr stofflich verwerten lässt, wird energetisch verwertet. Eine Deponierung findet nicht statt.

Auf Ihrem eigenen Betriebsgelände nicht. Soll der Container auf öffentlichem Grund stehen – etwa am Straßenrand – brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde.

Sagen Sie uns bei der Bestellung, wo der Container stehen soll, dann klären wir gemeinsam, was nötig ist.

Was darf in den Gewerbeabfall-Container?

Das gehört hinein

  • Kehricht und Staubsaugerbeutel
  • Hygieneartikel und Windeln
  • Verschmutzte Verpackungen
  • Kunststoffe ohne Verwertungsweg
  • Porzellan, Keramik und Steingut
  • Erkaltete Asche
  • Tapeten- und Teppichreste

Das gehört nicht hinein

  • Bauschutt und Bodenaushub
  • Elektrogeräte aller Art
  • Batterien und Akkus
  • Farben, Lacke und Chemikalien
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
  • Speisereste aus der Gastronomie

Das gehört hinein

  • Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge
  • Kopier-, Drucker- und Schreibpapier
  • Briefumschläge, auch mit Sichtfenster
  • Kartonagen und Wellpappe
  • Faltschachteln und Versandkartons
  • Papiertüten und Packpapier
  • Bücher ohne Kunststoffeinband

Das gehört nicht hinein

  • Kassenbons und Etiketten aus Thermopapier
  • Beschichtetes und gewachstes Papier
  • Getränkekartons und Verbundverpackungen
  • Tapetenreste
  • Benutzte Servietten, Küchen- und Hygienepapier
  • Nasses oder verschmutztes Papier

Das gehört hinein

  • Stretch- und Schrumpffolie
  • Verpackungs- und Transportfolien
  • PE-Säcke, Beutel und Palettenhauben
  • Abdeckfolien aus dem Handel
  • Leere Big Bags
  • Luftpolsterfolie

Das gehört nicht hinein

  • Folien mit anhaftenden Lebensmittelresten
  • Stark verschmutzte Bau- und Malerfolien
  • Silofolie mit Erd- und Silageanhaftung
  • PVC-Folien und Bodenbeläge
  • Verbundfolien mit Aluminiumschicht
  • Größere Mengen Klebeband

Das gehört hinein

  • Kunststoffverpackungen und Becher
  • Schalen und Blister
  • Konserven- und Getränkedosen
  • Getränkekartons
  • Alufolie, Schraubdeckel und Kronkorken
  • Styroporschalen und Verpackungschips

Das gehört nicht hinein

  • Verpackungen mit Restinhalt
  • Papier, Pappe und Kartonagen
  • Glas und Porzellan
  • Elektrokleingeräte und Batterien
  • Windeln und Hygieneartikel
  • Kunststoffteile aus dem Haushalt (kein Verpackungsmaterial)

Das gehört hinein

  • Flaschen ohne Pfand
  • Konserven- und Marmeladengläser
  • Parfümflakons
  • Getränkegläser aus Verpackungsglas
  • Sortiert nach Weiß-, Braun- und Grünglas

Das gehört nicht hinein

  • Fensterglas, Spiegel und Autoglas
  • Trinkgläser und Glaskaraffen
  • Porzellan, Keramik und Steingut
  • Glühbirnen und Leuchtstoffröhren
  • Hitzebeständiges Glas wie Auflaufformen
  • Bleikristall und Laborglas

Gemischter Gewerbeabfall

Der gemischte Gewerbeabfall (auch genannt: Abfall zur Verwertung, AzV) ist ein Gemisch verschiedener Abfälle. Gibt es keine separate Tonne für einen Abfall, dann wandert dieser wahrscheinlich in den gemischten Gewerbeabfall.

Dabei sind vor allem drei Punkte zu beachten.

  1. Weder gefährliche Abfälle, Elektrogeräte, Lithium-Ionen-Akkus noch Batterien dürfen über den AzV entsorgt werden.
  2. Es gelten laut Gewerbeabfallverordnung die Getrenntsammlungspflicht, das Erreichen der Sortierquote und die Dokumentationspflicht.
  3. Die Entsorgungskosten für gemischte Abfälle sind in der Regel höher als eine getrennte Entsorgung.

Zu Punkt 1

Gefährliche Abfälle dürfen grundsätzlich nicht über gemischte Abfälle entsorgt werden, sie bedürfen immer einer separaten Entsorgung zum Schutz vor Kontaminierung anderer Abfälle, der Umwelt und ganz besonders der Gesundheit der Mitarbeiter.

Elektrogeräte enthalten teilweise gefährliche Flüssigkeiten (z.B. Kühlmittel), sie werden daher kategorisch ausgeschlossen. Zudem gilt das Elektrogesetz, dass die Entsorgung aller Elektrogeräte regelt und entsprechend beachtet werden muss.

Lithium-Ionen-Akkus sind vor allem dann gefährlich, wenn der gemischte Gewerbeabfall über Umleerfahrzeuge abgefahren und verpresst wird. Durch eine solche Gewalteinwirkung und oder Beschädigung, können Lithium-Ionen-Akkus nicht nur sich selbst entzünden, sondern auch alles um sich herum anstecken. Zudem lassen sich Batterie-Brände nur sehr schwer löschen.

Batterien fallen unter das Batteriegesetz und müssen separat entsorgt werden.

Zu Punkt 2

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass jeder gewerbliche Abfallerzeuger alle seine Abfälle getrennt sammeln muss.

Jegliche Ausnahme, beispielsweise wegen mangelndem Platz oder einem sehr
geringen Anfall, muss schlüssig belegt werden. Zudem muss jede Entsorgung
dokumentiert werden.

Alle Entsorgungs-Daten sind der Behörde auf Verlangen vorzulegen, bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Zu Punkt 3

Dass gemischte Abfälle in der Entsorgung grundsätzlich am kostenintensivsten sind, liegt daran, dass diese noch sortiert werden müssen.

Die Sortierung wird auch heute noch bei vielen Sortieranlagen manuell und das bedeutet händisch durchgeführt. Aber auch Sortier-Maschinen und deren Stellplatz sind ein Kostenfaktor.

Kann der Abfall nicht sortiert werden, kommt nur noch die thermische Verwertung in Frage. Auch wenn dies immer noch eine sinnvolle Nutzung ist, ist der Ertrag bei einer anderen Verwertung (z.B. Recycling) höher.

So funktioniert die Abfall-Entsorgung

Müll richtig trennen durch Entsorgungsdienst
Müll richtig trennen durch Entsorgungsdienst

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