Entsorgung von Baustellenabfällen
Wir liefern für jeden Baustellenabfall die passenden Container und Müllbehälter
An- und Abtransport von Bauschutt-Containern an Ihrem Standort
Deutschlandweite Bauschutt-Entsorgung für Unternehmen und Privathaushalte
Recycling- und Container-Dienst für Bauschutt
Sie möchten Bauschutt, Erdaushub oder gemischte Baustellenabfälle entsorgen? Ob für Gewerbeunternehmen oder Privathaushalte: bei uns bestellen Sie deutschlandweit passende Entsorgungscontainer. Wir organisieren die fachgerechte Entsorgung für Sie.
Die passenden Container für Ihren Baustellenabfall
Häufige Fragen zur Baustellenabfall-Entsorgung
Was ist der Unterschied zwischen Bauschutt und Baumischabfall?
Bauschutt ist rein mineralisch: Beton, Ziegel, Mauerwerk, Fliesen, Estrich, Steine. Sortenrein gesammelt lässt er sich zu Recycling-Schotter aufbereiten – deshalb ist die Entsorgung deutlich günstiger.
Baumischabfall entsteht, sobald Holz, Kunststoff, Dämmstoffe, Tapeten oder Metall dazwischen liegen. Dieses Gemisch muss aufwendig sortiert werden und kostet entsprechend mehr. Schon wenige Eimer Bauschutt im Mischcontainer ändern die Einstufung.
Warum lohnt sich das Sortieren?
Weil der Preis an der Abfallart hängt, nicht am Gewicht allein. Ein sortenreiner Bauschutt-Container kostet spürbar weniger als derselbe Container mit Mischabfall.
Bei größeren Baustellen lohnt es sich, zwei Container nebeneinander zu stellen: einen für Bauschutt, einen für den Rest. Wir beraten Sie, ab welcher Menge sich das rechnet.
Darf Gipskarton in den Bauschutt-Container?
Nein. Gips und Gipskarton gehören nicht in den Bauschutt. Der enthaltene Sulfatgips stört die Aufbereitung und macht aus günstigem Bauschutt teuren Mischabfall.
Sammeln Sie Rigipsplatten, Putz und Estrich mit Gipsanteil getrennt – sagen Sie uns vorab Bescheid, dann stellen wir einen passenden Behälter dazu.
Was ist mit Asbest, Dachpappe und Mineralwolle?
Diese Stoffe gehören in keinen normalen Container.
Asbest (Eternit, alte Wellplatten, Fußbodenkleber) ist gefährlicher Abfall und darf nur nach den Vorgaben der TRGS 519 ausgebaut und in speziellen Big Bags entsorgt werden – mit Entsorgungsnachweis.
Teerhaltige Dachpappe und künstliche Mineralfasern (alte Glas- und Steinwolle) brauchen ebenfalls eine getrennte Entsorgung. Sprechen Sie uns an, wir organisieren das.
Welche Containergröße brauche ich für meinen Umbau?
Als Anhaltspunkt: Für ein Badezimmer reichen meist 3 bis 5 m³. Bei einer kompletten Wohnungsentkernung sind 7 bis 10 m³ realistisch, bei Abbrucharbeiten am Haus 20 m³ und mehr.
Wichtig bei Bauschutt: Das Material ist schwer. Ein 10-m³-Container voll Beton überschreitet schnell das zulässige Gesamtgewicht – für reinen Bauschutt sind kleinere Container oft die bessere Wahl. Wir beraten Sie dazu.
Wie viel Platz braucht der Container?
Ein Absetzcontainer braucht neben seiner eigenen Grundfläche Rangierraum für den LKW. Rechnen Sie mit einer freien Länge von etwa 12 bis 15 Metern und einer Durchfahrtshöhe von mindestens 4 Metern.
Bei Abrollcontainern ist mehr nötig: Sie werden nach hinten abgerollt, hier sollten 16 bis 20 Meter frei sein. Die genauen Maße finden Sie bei jedem Container unter „Hinweise“.
Brauche ich eine Genehmigung für den Container?
Auf Ihrem eigenen Grundstück nicht. Steht der Container auf öffentlichem Grund – Gehweg, Parkstreifen, Straße – brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis Ihrer Gemeinde, bei längerer Standzeit auch eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Sagen Sie uns bei der Bestellung, wo der Container stehen soll. Dann klären wir gemeinsam, was in Ihrem Fall nötig ist.
Wie lange darf der Container stehen bleiben?
Das legen wir gemeinsam fest. Üblich sind wenige Tage bis zwei Wochen – bei längeren Bauvorhaben auch deutlich mehr.
Wenn sich Ihr Zeitplan verschiebt, rufen Sie einfach an. Eine Verlängerung ist in der Regel unproblematisch.
Was darf in den Baustellencontainer?
Baumischabfall
Das gehört hinein
- Bauschutt
- Bleche
- Gasbeton (Ytong)
- Heizkörper
- Holzreste
- Kabel
- Kunststoff (wie z.B. Tapetenreste)
- leere Eimer
- Metalle
- Moniereisen
- Rohre
- Türen (aus dem Innenbereich)
- ubehandelte Fensterrahmen mit und ohne Glasresten
- Verpackungen von Baustoffen
Das gehört nicht hinein
- Batterien
- Beton
- Dachpappe
- Farben (volle und halbvolle Farbeimer)
- Gips
- Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
- Lacke
- Lösungsmittel
- Mineralwolle / Glaswolle
- Spraydosen
Bauschutt
Das gehört hinein
- Bauschutt
- Beton
- Fliesen
- Kalkzementputz
- Kalksandsteine
- Keramik
- Mauerwerk
- Mörtel- und Putzreste
- Naturstein
- Ziegel
Das gehört nicht hinein
- Bims
- Dachpappe
- Dämmmateriel
- Folie
- Hausmüll / Restmüll
- Gips
- Gipskartonplatten
- Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
- Isoliermateriel
- Papier / Pappe / Kartonage
- Rigips
- schadstoffhaltige Baustoffe
- Steinwolle
- Sperrmüll
- teerfreier Asphalt
Boden
Das gehört hinein
- Steine
- Mutterboden
- Sand
- Erde
- Lehm
- Kies
- Tonboden
Das gehört nicht hinein
- Gartenabfälle wie Stämme, Stubben, Wurzeln
- verbranntes Holz
Steine und mineralische Abfälle
Das gehört hinein
- Naturstein und Feldsteine
- Beton ohne Armierung
- Pflaster-, Bord- und Betonsteine
- Ziegel und Klinker
- Kies, Schotter und Split
- Betonplatten und Randsteine
Das gehört nicht hinein
- Gips, Rigips und Gasbeton
- Dämmmaterial jeder Art
- Holz, Kunststoff und Metall
- Erde, Wurzeln und Grünschnitt
- Asphalt mit Teeranteil
- Asbesthaltige Baustoffe
Holzabfall
Das gehört hinein
- Bauspanplatten
- Deckenpaneele
- Dielen
- Fußboden
- Laminat
- Parkett
- Zierbalken
- Regale / Schränke
- Pressspanplatten
- Massivholz
Das gehört nicht hinein
- Altholz aus Abbruch (z.B. Fachwerk)
- Gartenabfälle wie Stämme, Stubben, Wurzeln
- gefährlich-behandeltes Altholz (A4-Holz) wie Holzzäune, Gartenmöbel, Holzterrassen
- Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
- verbranntes Holz
Baustellenabfälle - Sortieren lohnt sich
Als Baustellenabfälle werden grundsätzlich erstmal alle Abfälle bezeichnet, die auf einer Baustelle bei Neubau, Umbau, Renovierung, Sanierung oder Abriss anfallen.
Für die Entsorgung ist es jedoch essentiell, dass die verschiedenen Abfälle bereits während der Arbeiten bestmöglich sortiert gesammelt werden. Dazu können, je nach verfügbarem Platz, unterschiedliche Behältnisse eingesetzt werden. Die gängigsten Behältnisse sind Abrollcontainer, Absetzcontainer und BigBags.
Alle Abfälle (außer gefährliche Abfälle), die in geringen Mengen anfallen und eine getrennte Sammlung vor Ort somit unwirtschaftlich machen, können als gemischte Baustellenabfälle gesammelt werden. Diese werden dann in Sortieranlagen manuell und oder automatisch sortiert.
Gefährliche Abfälle sind generell getrennt zu sammeln und zwar unabhängig davon in welcher Menge diese anfallen.
Positiver Nebeneffekt: Je sortenreiner Abfälle gesammelt werden, desto günstiger ist die Entsorgung.
Recyclingfähigkeit
Nach der getrennten Sammlung werden die Abfälle dann nochmal
nach Ihrer Recyclingfähigkeit unterschieden.
Recyclingfähige Abfälle (z. B. mineralische, metallische
Abfälle) werden in ihre Bestandteile zerlegt und als recycelter Rohstoff für
die Erzeugung neuer Produkte oder als Baumaterial wiedereingesetzt.
Nicht recyclingfähig sind Abfälle, die sich nicht in ihre
Bestandteile zerlegen lassen (Verbundstoffe), schädliche Anhaftungen haben oder
verunreinigt sind. Aber auch Leichtbaustoffe (z.B. Gasbeton), da sich diese
negativ auf die Eigenschaften mineralischer Rohstoffe auswirken.
Beispiele für Baustellenabfälle
Betonbruch, Mauerwer, Ziegel, Kermaik, Fliesen, Putz
Bauschutt (nicht mineralisch):
Porenbeton, Gasbeton (z.B. YTONG), Gipskarton (z.B. Rigips)
Boden (Erdaushub):
Oberboden/Mutterboden, Tonboden, Sand, Erde, Kies, Lehm, kleine Teile Naturstein
Metalle:
Aluminium, Eisenschrott, Stahträger
Bauholz:
unbehandeltes Holz („A1-A3 Holz“)
Folien & Kunststoffe:
Verpackungsmaterial
Papier & Pappe:
Verpackungsmaterial
Gefährliche Abfälle:
Dämmmaterial (künstliche Mineralfaser, KMF), Dachpappe (teerhaltig), asbesthaltige Baustoffe, behandeltes und imprägniertes Holz („A4 Holz“)
Nachweispflicht laut Gewerbeabfallverordnung
Jeder gewerbliche Abfallerzeuger hat laut Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) der Nachweispflicht über die Sortierung und die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle nachzukommen.
Gefährliche Abfälle sind besonders nachweispflichtig und müssen gesondert dokumentiert werden.
Wir helfen gern bei Fragen rund um die Entsorgung von Baustellenabfällen, sprechen Sie uns einfach an.
So funktioniert die Abfall-Entsorgung
1
Kontakt & Beratung
Wir beraten Sie zu Ihrem Abfall und Entsorgungs-Behältern und -Kosten. Kontaktieren Sie uns gerne.
2
Termin & Bestellung
Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für die Entsorgung Ihres Abfalls.
3
Anlieferung der Container
Gemäß Ihrem Termin liefern wir Ihre bestellten Abfallcontainer an.
4
Beladung der Container
Nun sind Sie dran: die Container können mit dem entsprechenden Abfall beladen werden.
5
Abholung & Entsorgung
Gemäß des vereinbarten Termins holen wir die Container bei Ihnen ab und entsorgen Ihren Abfall.
Wir beraten Sie gerne!
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen ein unverbindliches Angebot für Ihre Abfallentsorgung? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!