C10 ABR
- ohne Deckel
- Volumen: 10 m³
- Stellfläche: 13,2 m²
- Länge: 5,5 m
- Breite: 2,4 m
- Höhe: 1 m
- Baumischabfall
- Bauschutt
- Elektrogeräte
- Gartenabfall
- Glas
- Holz
- Metall
- Restmüll
- Sperrmüll
- Steine
Baumischabfall
- Bauschutt
- Bleche
- Gasbeton (Ytong)
- Heizkörper
- Holzreste
- Kabel
- Kunststoff (wie z.B. Tapetenreste)
- leere Eimer
- Metalle
- Moniereisen
- Rohre
- Türen (aus dem Innenbereich)
- ubehandelte Fensterrahmen mit und ohne Glasresten
- Verpackungen von Baustoffen
- Batterien
- Beton
- Dachpappe
- Farben (volle und halbvolle Farbeimer)
- Gips
- Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
- Lacke
- Lösungsmittel
- Mineralwolle / Glaswolle
- Spraydosen
Bauschutt
- Bauschutt
- Beton
- Fliesen
- Kalkzementputz
- Kalksandsteine
- Keramik
- Mauerwerk
- Mörtel- und Putzreste
- Naturstein
- Ziegel
- Bims
- Dachpappe
- Dämmmateriel
- Folie
- Hausmüll / Restmüll
- Gips
- Gipskartonplatten
- Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
- Isoliermateriel
- Papier / Pappe / Kartonage
- Rigips
- schadstoffhaltige Baustoffe
- Steinwolle
- Sperrmüll
- teerfreier Asphalt
Holzabfall
- Bauspanplatten
- Deckenpaneele
- Dielen
- Fußboden
- Laminat
- Parkett
- Zierbalken
- Regale / Schränke
- Pressspanplatten
- Massivholz
- Atholz aus Abbruch (z.B. Fachwerk)
- Gartenabfälle wie Stämme, Stubben, Würzeln
- gefährlich-behandeltes Altholz (A4-Holz) wie Holzzäune, Gartenmöbel, Holzterrassen
- Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
- verbranntes Holz
Gartenabfälle
- Sträucher
- Buschwerk
- kleine Äste bis (20cm Durchmesser)
- Wurzeln
- Rasenschnitt
- Laub
- Abfälle aus der Tierhaltung
- Gartenmöbel und Blumenkübel
- Küchen- und Speiseabfälle
- Rasensoden mit Boden
- Schadstoffe jeglicher Art (Farben, Lacke, Lösungsmittel, Säuren, u.ä.)
- Steine, Sand und Lehm
- verbranntes Holz
- verunreingte Grün- und Parkabfälle
- Wurzeln (über 20cm Durchmesser)
Sperrmüll
- Autositze
- Badewannen
- Betten
- Blumenkübel
- Couch
- Fahrräder
- Gartenmöbel
- Hölzer aus dem Innenbereich
- Kinderwagen
- Matratzen
- Möbel
- Schrott
- Spielzeug
- Sportgeräte (wie z.B: Skateboards)
- Spülkästen
- Tische & Stühle
- Autoreifen
- Bauabfall
- Elektrogeräte
- Kühlschränke
- Schadstoffe jeglicher Art (Farben, Lacke, Lösungsmittel, Säuren, u.ä.)
- Teppiche
Informationen zum Abroll-Container
Abroll-Container verfügen über Rollen und einen Haken an der Vorderseite. An diesem Haken wird der Hebearm des LKW befestigt und der Container dann an seinen Stellplatz gerollt.
Das Abrollen des Containers kann nur nach Hinten vom LKW erfolgen, für den Standplatz muss also nicht nur die Container-Länge, sondern auch die Länge des LKW beachtet werden.
Benötigte Gesamtlänge:
ca. 14 m – 16 m
Benötigte Rangierfläche:
ca. 18 m – 20 m x 4 m
Durchfahrtsbreite:
min. 3 m
Durchfahrtshöhe:
min. 4 m
Maximale Füllhöhe:
Containerrand
WICHTIG: Da der Abroll-Container mit hohem Gewicht über den Untergrund gerollt wird, muss dieser fest sein. Außerdem ist eine Beschädigung empfindlicher Untergründe (Dekopflaster u.ä.) nicht auszuschließen. Lintres übernimmt keinerlei Haftung für Untergrund-Schäden. Fragen Sie uns gern, sollten Sie unsicher sein.
ACHTUNG: Für Abroll-Selbstpresscontainer gilt außerdem, dass ein geeigneter Stromanschluss (min. 16A abgesichert) vorhanden sein muss. Ein entsprechendes Anschlusskabel wird nicht mitgeliefert
Container-Aufstellungen auf öffentlichem Grund
Im Gegensatz zur Container-Aufstellung auf privatem Grund erfordert die Container-Aufstellung auf öffentlichem Grund (z.B. Parkplätze, Gehwege, Straßen) eine behördliche Genehmigung (Bezirksamt, Ordnungsamt), die auch die jeweiligen Maßnahmen der Verkehrssicherung vorschreibt.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist in jedem Fall erforderlich, wenn der Container auf öffentlichem Grund und Boden abgestellt werden soll. Für den Stellplatz wird sozusagen eine Mietgebühr an die Kommune fällig. Die Kosten legt die zuständige Behörde fest.
Alle Fahrer sind angewiesen Container nicht ohne eine vorliegende Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Grund abzustellen.
Wir empfehlen zusätzlich dringend eine Halteverbotszone, wenn der Container z.B. auf einem öffentlichen Parkstreifen vor Ihrem Grundstück abgestellt werden soll. Nur so besteht das Recht im Zweifelsfall einen PKW abschleppen zu lassen, der das Abstellen des Containers behindert.
Bitte klären Sie die Genehmigung unbedingt rechtzeitig vor der Container-Aufstellung, um Kosten für Fehlfahrten zu vermeiden.
Bei Fragen unterstützen wir Sie gern.
Gewichtstabelle zur Orientierung
Die Tabelle soll Ihnen als Orientierung dienen, das Gewicht Ihres Abfalls einschätzen zu können. Bitte beachten Sie, dass Niederschläge das Gewicht entsprechend erhöhen können.
Abfall
Notiz
⌀ Gewicht pro 1m³
Holz
/
0,20 Tonnen
Bauschutt
z.B. Ziegel, Beton
1,50 Tonnen
Gipsbaustoffe
z.B. Gipskarton, Porenbeton
0,60 Tonnen
Erdaushub
/
1,50 Tonnen
Papier/Pappe
/
0,05 Tonnen
Metall/Schrott
/
0,25 Tonnen
Baumischabfall
ohne Boden, Bauschutt
0,30 Tonnen
Sie haben Fragen zu Preisen, Leistungen oder zum Ablauf der Anlieferung und Entsorgung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Anfrage per Telefon/Fax
- 0800 638 55 99
- 04154 99 98 379