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Professionelle Aktenvernichtung nach DIN-Norm

Wir liefern für die Aktenvernichtung die passenden Entsorgungsbehälter

An- und Abtransport von Behältern zur Aktenvernichtung an Ihrem Standort

Deutschlandweite Aktenvernichtung für Unternehmen und Privathaushalte

Containerdienst und Verleih von Müllcontainern

Sicherer Service zur Vernichtung Ihrer Akten und Datenträger

Bei der Entsorgung sensibler Dokumente müssen Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre Unterlagen vertraulich behandelt und zuverlässig vernichtet werden. Wir garantieren für eine gesetzeskonforme und sichere Aktenvernichtung  mit einer geschlossenen Sicherheitskette und dem Einsatz von qualifiziertem Personal. Deutschlandweit!

Die passenden Container zur Aktenvernichtung

Absetzcontainer

C7D

Absetzcontainer

Selbstpresscontainer/Absetzcontainer

Aktenbehälter

Aktenbehälter

Aktenbehälter

Aktenbehälter

Aktenbehälter

Aktenbehälter

Umleerbehälter

Häufige Fragen zur Aktenvernichtung

Für personenbezogene Daten verlangt die DIN 66399 mindestens Schutzklasse 2 und Sicherheitsstufe P-3. In der Praxis hat sich P-4 als Standard durchgesetzt – dabei bleiben Partikel von höchstens 160 mm² übrig, eine Rekonstruktion ist damit praktisch ausgeschlossen.

Für besonders sensible Unterlagen wie Personal-, Gesundheits- oder Mandantenakten empfehlen wir P-5. Wenn Sie unsicher sind, welche Stufe angemessen ist: Wir schauen uns das gemeinsam an.

Als grobe Orientierung gelten drei Fristen:

10 Jahre für Handelsbücher, Jahresabschlüsse, Inventare und Lageberichte.
8 Jahre für Buchungsbelege – diese Frist wurde zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt.
6 Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen.

Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist. Ob eine Unterlage bereits vernichtet werden darf, klären Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater – diese Prüfung können wir Ihnen nicht abnehmen.

Ja. Sie erhalten ein Vernichtungsprotokoll mit Datum, Menge und angewandter Sicherheitsstufe, dazu ein Übernahmeprotokoll für die Abholung.

Diese Dokumentation brauchen Sie für Ihre Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 der DSGVO – Sie müssen belegen können, dass personenbezogene Daten ordnungsgemäß gelöscht wurden.

Heft- und Büroklammern können drin bleiben. Die Anlagen kommen damit zurecht, und die Metallreste werden nach dem Schreddern aussortiert und verwertet.

Aktenordner mit Metallmechanik geben Sie am besten getrennt dazu: Die Mechanik wird separat verwertet, der Pappdeckel geht ins Altpapier.

Der Preis hängt an vier Dingen: Behältergröße, Abholrhythmus, geforderte Sicherheitsstufe und Ihr Standort.

Eine einmalige Archivauflösung kalkulieren wir anders als eine regelmäßige Leerung im Monatsrhythmus. Sagen Sie uns, worum es geht – Sie bekommen ein unverbindliches Angebot.

Ja. Digitale Datenträger werden getrennt vom Papier gesammelt, weil sie ein anderes Vernichtungsverfahren brauchen.

Unser Tipp: Löschen oder überschreiben Sie die Daten vor dem Einwurf zusätzlich. Das kostet wenig Mühe und erhöht die Sicherheit auf dem Weg zur Anlage.

Die Sicherheitsbehälter sind verschließbar – wahlweise mit Schlüssel oder Zahlencode. Sie werden verschlossen abgeholt und erst in der zertifizierten Vernichtungsanlage geöffnet.

Diese geschlossene Sicherheitskette ist der Kern des Verfahrens: Zwischen Ihrem Büro und dem Schredder hat niemand Zugriff auf die Unterlagen. Transport und Vernichtung übernimmt geschultes Fachpersonal.

Für den laufenden Bürobetrieb reichen meist Behälter mit 70 bis 240 Litern, die in festem Rhythmus geleert werden.

Bei einer Archivauflösung oder einem Umzug sind größere Behälter bis 1.500 Liter oder ein Absetzcontainer sinnvoll. Die Übersicht aller Größen finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Was darf in den Aktenbehälter?

Das gehört hinein

  • Aktenordner und Hängeregistratur
  • Papierakten und Vertragsunterlagen
  • Rechnungen, Belege und Kontoauszüge
  • Personal- und Kundenunterlagen
  • Karteikarten und Adressverzeichnisse
  • Gehefte und geklammerte Unterlagen
  • Durchschlag- und Endlospapier

Das gehört nicht hinein

  • Festplatten, CDs und USB-Sticks (eigener Entsorgungsweg)
  • Prospekthüllen und Klarsichtfolien in größerer Menge
  • Ringbücher aus Kunststoff
  • Verpackungsmaterial und Kartonagen
  • Restmüll und Lebensmittelreste

Das gehört hinein

  • Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge
  • Kopier-, Drucker- und Schreibpapier
  • Briefumschläge, auch mit Sichtfenster
  • Kartonagen und Wellpappe
  • Faltschachteln und Versandkartons
  • Papiertüten und Packpapier
  • Bücher ohne Kunststoffeinband

Das gehört nicht hinein

  • Kassenbons und Etiketten aus Thermopapier
  • Beschichtetes und gewachstes Papier
  • Getränkekartons und Verbundverpackungen
  • Tapetenreste
  • Benutzte Servietten, Küchen- und Hygienepapier
  • Nasses oder verschmutztes Papier

Informationen zur fachgerechten Aktenvernichtung

Unter Aktenvernichtung versteht man die Vernichtung von Daten auf Datenträgern (Papier, Disketten, CDs, Festplatten, etc.).

Grundsätzlich unterscheiden wir im Abfallmanagement bei Akten zwischen Papier und anderen Datenträgern. Jeder Datenträger erfordert ein spezielles Verfahren zur ordnungsgemäßen Vernichtung. wobei sich die Verfahren für digitale Daten (z.B. CDs, Disketten, Festplatten) ähneln.

Mit der DIN 66399 sind strenge Vorgaben für Anforderungen und Prozesse definiert, sowie unterschiedliche Schutzklassen (S) und Sicherheitsstufen (P) festgelegt. Schutzklassen richten sich nach der Art der Daten, die vernichtet werden sollen. Sicherheitsstufen beschreiben den benötigen Aufwand die Daten nach der Vernichtung wiederherzustellen. 

Schutzklassen (S)

  • S 1 schutzbedürftig / interne Daten (z.B. Produktlisten)
  • S 2 erhöht schutzbedürftig / vertrauliche Daten (z.B. Bilanzen, personenbezogene Daten)
  • S 3 sehr schutzbedürftig / geheime Daten (z.B. alle Unterlagen des Bundes/der Länder)

Sicherheitsstufen (P)

  • P 1 Allgemeine Daten / einfacher Aufwand
  • P 2 Interne Daten / besonderer Aufwand, Hilfsmittel
  • P 3 Sensible Daten / erheblicher Aufwand, spezielle Hilfsmittel
  • P 4 Besonders sensible Daten / außergewöhnlicher Aufwand und Hilfsmittel
  • P 5 Geheime Daten / nur mit speziell konstruierten Geräten 
  • P 6 Streng geheime Daten / technisch unmöglich
  • P 7 Streng geheime Hochsicherheits-Daten / ausgeschlossen

Das Akten-Puzzle-Spiel ist demnach nur in S1 / P1 erfolgsversprechend.

Personenbezogene Daten müssen mindestens S2 / P3 einhalten.

Die gängigste Kombination in der Aktenvernichtung ist S2 / P4.

Die Einstufung Ihrer Akten in eine Schutzklasse und Sicherheitsstufe sollte objektiv vorgenommen werden. Dabei ist auch zu beachten, dass die Kosten für die Vernichtung proportional steigen.

Sammlung, Transport und Vernichtung

Die Sammlung sensibler Daten erfordert den Einsatz geeigneter verschließbarer Sicherheitsbehälter. Diese werden in verschiedenen Ausführungen und Größen angeboten, mit Schlüssel oder Zahlencode. 

Papier und andere Datenträger müssen getrennt gesammelt werden. Bei digitalen Datenträgern (CDs, USB-Sticks, Festplatten, etc.) empfehlen wir die Daten vor dem Einwurf zusätzlich zu löschen oder zu überschreiben.

Transport und Vernichtung Ihrer vertraulichen Unterlagen erfolgen unter Einhaltung der aktuellen DIN-Normen durch datenschutzrechtliches Fachpersonal und zertifizierte Vernichtungs-Anlagen, sowie die Dokumentation durch Übernahme- und Vernichtungsprotokolle.

Datenträger werden mit einem Schredder zerkleinert, der je nach Schutzklasse und Sicherheitsstufe, die Akten in kleine bis winzige Teile verarbeitet.

Das Papier-Schredder-Material wird anschließend von Metall- und Folienresten befreit und zur Herstellung von neuem Papier verwendet.

Das Schredder-Material der anderen Datenträger wird je nach Beschaffenheit sortiert, eingeschmolzen und recycelt oder thermisch verwertet.

So funktioniert die Abfall-Entsorgung

Müll richtig trennen durch Entsorgungsdienst
Müll richtig trennen durch Entsorgungsdienst

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