SP10
- ohne Deckel
- Volumen: 10 m³
- Stellfläche: 8,55 m²
- Länge: 4,5 m
- Breite: 1,9 m
- Höhe: 2,45 m
- Akten
- Folie
- Gemischte Verpackungen
- Papier
- Restmüll
Akten und Datenträgerpapier
- Aktenordner und Hängeregistratur
- Papierakten und Vertragsunterlagen
- Rechnungen, Belege und Kontoauszüge
- Personal- und Kundenunterlagen
- Karteikarten und Adressverzeichnisse
- Gehefte und geklammerte Unterlagen
- Durchschlag- und Endlospapier
- Festplatten, CDs und USB-Sticks (eigener Entsorgungsweg)
- Prospekthüllen und Klarsichtfolien in größerer Menge
- Ringbücher aus Kunststoff
- Verpackungsmaterial und Kartonagen
- Restmüll und Lebensmittelreste
Folien und Kunststofffolien
- Stretch- und Schrumpffolie
- Verpackungs- und Transportfolien
- PE-Säcke, Beutel und Palettenhauben
- Abdeckfolien aus dem Handel
- Leere Big Bags
- Luftpolsterfolie
- Folien mit anhaftenden Lebensmittelresten
- Stark verschmutzte Bau- und Malerfolien
- Silofolie mit Erd- und Silageanhaftung
- PVC-Folien und Bodenbeläge
- Verbundfolien mit Aluminiumschicht
- Größere Mengen Klebeband
Gemischte Verpackungen
- Kunststoffverpackungen und Becher
- Schalen und Blister
- Konserven- und Getränkedosen
- Getränkekartons
- Alufolie, Schraubdeckel und Kronkorken
- Styroporschalen und Verpackungschips
- Verpackungen mit Restinhalt
- Papier, Pappe und Kartonagen
- Glas und Porzellan
- Elektrokleingeräte und Batterien
- Windeln und Hygieneartikel
- Kunststoffteile aus dem Haushalt (kein Verpackungsmaterial)
Papier, Pappe und Kartonagen
- Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge
- Kopier-, Drucker- und Schreibpapier
- Briefumschläge, auch mit Sichtfenster
- Kartonagen und Wellpappe
- Faltschachteln und Versandkartons
- Papiertüten und Packpapier
- Bücher ohne Kunststoffeinband
- Kassenbons und Etiketten aus Thermopapier
- Beschichtetes und gewachstes Papier
- Getränkekartons und Verbundverpackungen
- Tapetenreste
- Benutzte Servietten, Küchen- und Hygienepapier
- Nasses oder verschmutztes Papier
Restmüll
- Kehricht und Staubsaugerbeutel
- Hygieneartikel und Windeln
- Verschmutzte Verpackungen
- Kunststoffe ohne Verwertungsweg
- Porzellan, Keramik und Steingut
- Erkaltete Asche
- Tapeten- und Teppichreste
- Bauschutt und Bodenaushub
- Elektrogeräte aller Art
- Batterien und Akkus
- Farben, Lacke und Chemikalien
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
- Speisereste aus der Gastronomie
Informationen zum Absetz-Container
Absetz-Container verfügen über Haken an den Wänden, daran werden Metallketten des LKW befestigt um diesen zu heben und dann an seinem Standplatz abzusetzen.
Das Absetzen des Containers kann nur nach Hinten vom LKW erfolgen, für den Standplatz muss also nicht nur die Container-Länge, sondern auch die Länge des LKW beachtet werden.
Benötigte Gesamtlänge:
ca. 10 m – 12 m
Benötigte Rangierfläche:
ca. 10 m – 15 m x 4 m
Durchfahrtsbreite:
min. 3 m
Durchfahrtshöhe:
min. 4 m
Maximale Füllhöhe:
Containerrand
WICHTIG: Auch, wenn sich Absetz-Container vorsichtiger als Abroll-Container platzieren lassen, wird ein fester Untergrund benötigt. Zudem sollte bei empfindlichen Untergründen für eine schützende Unterlage (z.B. eine feste Gummimatte) gesorgt werden. Lintres übernimmt keinerlei Haftung für Untergrund-Schäden. Fragen Sie uns gern, sollten Sie unsicher sein.
ACHTUNG: Für Absetz-Selbstpresscontainer gilt außerdem, dass ein geeigneter Stromanschluss (min. 16A abgesichert) vorhanden sein muss. Ein entsprechendes Anschlusskabel wird nicht mitgeliefert.
Container-Aufstellungen auf öffentlichem Grund
Im Gegensatz zur Container-Aufstellung auf privatem Grund erfordert die Container-Aufstellung auf öffentlichem Grund (z.B. Parkplätze, Gehwege, Straßen) eine behördliche Genehmigung (Bezirksamt, Ordnungsamt), die auch die jeweiligen Maßnahmen der Verkehrssicherung vorschreibt.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist in jedem Fall erforderlich, wenn der Container auf öffentlichem Grund und Boden abgestellt werden soll. Für den Stellplatz wird sozusagen eine Mietgebühr an die Kommune fällig. Die Kosten legt die zuständige Behörde fest.
Alle Fahrer sind angewiesen Container nicht ohne eine vorliegende Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Grund abzustellen.
Wir empfehlen zusätzlich dringend eine Halteverbotszone, wenn der Container z.B. auf einem öffentlichen Parkstreifen vor Ihrem Grundstück abgestellt werden soll. Nur so besteht das Recht im Zweifelsfall einen PKW abschleppen zu lassen, der das Abstellen des Containers behindert.
Bitte klären Sie die Genehmigung unbedingt rechtzeitig vor der Container-Aufstellung, um Kosten für Fehlfahrten zu vermeiden.
Bei Fragen unterstützen wir Sie gern.
Gewichtstabelle zur Orientierung
Die Tabelle soll Ihnen als Orientierung dienen, das Gewicht Ihres Abfalls einschätzen zu können. Bitte beachten Sie, dass Niederschläge das Gewicht entsprechend erhöhen können.
Abfall
Notiz
⌀ Gewicht pro 1m³
Holz
/
0,20 Tonnen
Bauschutt
z.B. Ziegel, Beton
1,50 Tonnen
Gipsbaustoffe
z.B. Gipskarton, Porenbeton
0,60 Tonnen
Erdaushub
/
1,50 Tonnen
Papier/Pappe
/
0,05 Tonnen
Metall/Schrott
/
0,25 Tonnen
Baumischabfall
ohne Boden, Bauschutt
0,30 Tonnen
Informationen zum Selbstpresscontainer
Selbstpresscontainer verdichten den Abfall direkt im Behälter. Dadurch passt ein Vielfaches der losen Menge hinein und die Zahl der Abholungen sinkt deutlich – vor allem bei leichten, voluminösen Abfällen wie Folien, Kartonagen und Verpackungen.
Für den Betrieb wird ein Stromanschluss mit mindestens 16 A Absicherung benötigt. Ein Anschlusskabel gehört nicht zum Lieferumfang. Der Stellplatz muss zusätzlich zur Containerlänge Platz für die Presseinheit bieten.
Angaben zu Rangierfläche, Durchfahrt und Untergrund finden Sie im Abschnitt zum jeweiligen Grundtyp – Selbstpresscontainer werden als Absetz- oder Abrollcontainer geliefert.
Sie haben Fragen zu Preisen, Leistungen oder zum Ablauf der Anlieferung und Entsorgung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Anfrage per Telefon/Fax
- 0800 638 55 99
- 04154 99 98 379