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Entsorgung von Baustellenabfällen

Wir liefern für jeden Baustellenabfall die passenden Container und Müllbehälter

An- und Abtransport von Bauschutt-Containern an Ihrem Standort

Deutschlandweite Bauschutt-Entsorgung für Unternehmen und Privathaushalte

Containerdienst und Verleih von Müllcontainern

Recycling- und Container-Dienst für Bauschutt

Sie möchten Bauschutt, Erdaushub oder gemischte Baustellenabfälle entsorgen? Ob für Gewerbeunternehmen oder Privathaushalte: bei uns bestellen Sie deutschlandweit passende Entsorgungscontainer. Wir organisieren die fachgerechte Entsorgung für Sie.

Die passenden Container für Ihren Baustellenabfall

BigBag

Abrollcontainer

Absetzcontainer

C1

Absetzcontainer

C3

Absetzcontainer

C5

Absetzcontainer

C7

Absetzcontainer

C10

Häufige Fragen zur Baustellenabfall-Entsorgung

Bauschutt ist rein mineralisch: Beton, Ziegel, Mauerwerk, Fliesen, Estrich, Steine. Sortenrein gesammelt lässt er sich zu Recycling-Schotter aufbereiten – deshalb ist die Entsorgung deutlich günstiger.

Baumischabfall entsteht, sobald Holz, Kunststoff, Dämmstoffe, Tapeten oder Metall dazwischen liegen. Dieses Gemisch muss aufwendig sortiert werden und kostet entsprechend mehr. Schon wenige Eimer Bauschutt im Mischcontainer ändern die Einstufung.

Weil der Preis an der Abfallart hängt, nicht am Gewicht allein. Ein sortenreiner Bauschutt-Container kostet spürbar weniger als derselbe Container mit Mischabfall.

Bei größeren Baustellen lohnt es sich, zwei Container nebeneinander zu stellen: einen für Bauschutt, einen für den Rest. Wir beraten Sie, ab welcher Menge sich das rechnet.

Nein. Gips und Gipskarton gehören nicht in den Bauschutt. Der enthaltene Sulfatgips stört die Aufbereitung und macht aus günstigem Bauschutt teuren Mischabfall.

Sammeln Sie Rigipsplatten, Putz und Estrich mit Gipsanteil getrennt – sagen Sie uns vorab Bescheid, dann stellen wir einen passenden Behälter dazu.

Diese Stoffe gehören in keinen normalen Container.

Asbest (Eternit, alte Wellplatten, Fußbodenkleber) ist gefährlicher Abfall und darf nur nach den Vorgaben der TRGS 519 ausgebaut und in speziellen Big Bags entsorgt werden – mit Entsorgungsnachweis.

Teerhaltige Dachpappe und künstliche Mineralfasern (alte Glas- und Steinwolle) brauchen ebenfalls eine getrennte Entsorgung. Sprechen Sie uns an, wir organisieren das.

Als Anhaltspunkt: Für ein Badezimmer reichen meist 3 bis 5 m³. Bei einer kompletten Wohnungsentkernung sind 7 bis 10 m³ realistisch, bei Abbrucharbeiten am Haus 20 m³ und mehr.

Wichtig bei Bauschutt: Das Material ist schwer. Ein 10-m³-Container voll Beton überschreitet schnell das zulässige Gesamtgewicht – für reinen Bauschutt sind kleinere Container oft die bessere Wahl. Wir beraten Sie dazu.

Ein Absetzcontainer braucht neben seiner eigenen Grundfläche Rangierraum für den LKW. Rechnen Sie mit einer freien Länge von etwa 12 bis 15 Metern und einer Durchfahrtshöhe von mindestens 4 Metern.

Bei Abrollcontainern ist mehr nötig: Sie werden nach hinten abgerollt, hier sollten 16 bis 20 Meter frei sein. Die genauen Maße finden Sie bei jedem Container unter „Hinweise“.

Auf Ihrem eigenen Grundstück nicht. Steht der Container auf öffentlichem Grund – Gehweg, Parkstreifen, Straße – brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis Ihrer Gemeinde, bei längerer Standzeit auch eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Sagen Sie uns bei der Bestellung, wo der Container stehen soll. Dann klären wir gemeinsam, was in Ihrem Fall nötig ist.

Das legen wir gemeinsam fest. Üblich sind wenige Tage bis zwei Wochen – bei längeren Bauvorhaben auch deutlich mehr.

Wenn sich Ihr Zeitplan verschiebt, rufen Sie einfach an. Eine Verlängerung ist in der Regel unproblematisch.

Was darf in den Baustellencontainer?

Das gehört hinein

  • Bauschutt
  • Bleche
  • Gasbeton (Ytong)
  • Heizkörper
  • Holzreste
  • Kabel
  • Kunststoff (wie z.B. Tapetenreste)
  • leere Eimer
  • Metalle
  • Moniereisen
  • Rohre
  • Türen (aus dem Innenbereich)
  • ubehandelte Fensterrahmen mit und ohne Glasresten
  • Verpackungen von Baustoffen

Das gehört nicht hinein

  • Batterien
  • Beton
  • Dachpappe
  • Farben (volle und halbvolle Farbeimer)
  • Gips
  • Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
  • Lacke
  • Lösungsmittel
  • Mineralwolle / Glaswolle
  • Spraydosen

Das gehört hinein

  • Bauschutt
  • Beton
  • Fliesen
  • Kalkzementputz
  • Kalksandsteine
  • Keramik
  • Mauerwerk
  • Mörtel- und Putzreste
  • Naturstein
  • Ziegel

Das gehört nicht hinein

  • Bims
  • Dachpappe
  • Dämmmateriel
  • Folie
  • Hausmüll / Restmüll
  • Gips
  • Gipskartonplatten
  • Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
  • Isoliermateriel
  • Papier / Pappe / Kartonage
  • Rigips
  • schadstoffhaltige Baustoffe
  • Steinwolle
  • Sperrmüll
  • teerfreier Asphalt

Das gehört hinein

  • Steine
  • Mutterboden
  • Sand
  • Erde
  • Lehm
  • Kies
  • Tonboden

Das gehört nicht hinein

  • Gartenabfälle wie Stämme, Stubben, Wurzeln
  • verbranntes Holz

Das gehört hinein

  • Naturstein und Feldsteine
  • Beton ohne Armierung
  • Pflaster-, Bord- und Betonsteine
  • Ziegel und Klinker
  • Kies, Schotter und Split
  • Betonplatten und Randsteine

Das gehört nicht hinein

  • Gips, Rigips und Gasbeton
  • Dämmmaterial jeder Art
  • Holz, Kunststoff und Metall
  • Erde, Wurzeln und Grünschnitt
  • Asphalt mit Teeranteil
  • Asbesthaltige Baustoffe

Das gehört hinein

  • Bauspanplatten
  • Deckenpaneele
  • Dielen
  • Fußboden
  • Laminat
  • Parkett
  • Zierbalken
  • Regale / Schränke
  • Pressspanplatten
  • Massivholz

Das gehört nicht hinein

  • Altholz aus Abbruch (z.B. Fachwerk)
  • Gartenabfälle wie Stämme, Stubben, Wurzeln
  • gefährlich-behandeltes Altholz (A4-Holz) wie Holzzäune, Gartenmöbel, Holzterrassen
  • Glas (z.B. Fenster- oder Türenglas)
  • verbranntes Holz

Baustellenabfälle - Sortieren lohnt sich

Als Baustellenabfälle werden grundsätzlich erstmal alle Abfälle bezeichnet, die auf einer Baustelle bei Neubau, Umbau, Renovierung, Sanierung oder Abriss anfallen.

Für die Entsorgung ist es jedoch essentiell, dass die verschiedenen Abfälle bereits während der Arbeiten bestmöglich sortiert gesammelt werden. Dazu können, je nach verfügbarem Platz, unterschiedliche Behältnisse eingesetzt werden. Die gängigsten Behältnisse sind Abrollcontainer, Absetzcontainer und BigBags.

Alle Abfälle (außer gefährliche Abfälle), die in geringen Mengen anfallen und eine getrennte Sammlung vor Ort somit unwirtschaftlich machen, können als gemischte Baustellenabfälle gesammelt werden. Diese werden dann in Sortieranlagen manuell und oder automatisch sortiert.

Gefährliche Abfälle sind generell getrennt zu sammeln und zwar unabhängig davon in welcher Menge diese anfallen.

Positiver Nebeneffekt: Je sortenreiner Abfälle gesammelt werden, desto günstiger ist die Entsorgung.

Recyclingfähigkeit

Nach der getrennten Sammlung werden die Abfälle dann nochmal nach Ihrer Recyclingfähigkeit unterschieden.

Recyclingfähige Abfälle (z. B. mineralische, metallische Abfälle) werden in ihre Bestandteile zerlegt und als recycelter Rohstoff für die Erzeugung neuer Produkte oder als Baumaterial wiedereingesetzt.

Nicht recyclingfähig sind Abfälle, die sich nicht in ihre Bestandteile zerlegen lassen (Verbundstoffe), schädliche Anhaftungen haben oder verunreinigt sind. Aber auch Leichtbaustoffe (z.B. Gasbeton), da sich diese negativ auf die Eigenschaften mineralischer Rohstoffe auswirken.

Beispiele für Baustellenabfälle

Bauschutt (mineralisch):
Betonbruch, Mauerwer, Ziegel, Kermaik, Fliesen, Putz

Bauschutt (nicht mineralisch):
Porenbeton, Gasbeton (z.B. YTONG), Gipskarton (z.B. Rigips)

Boden (Erdaushub):
Oberboden/Mutterboden, Tonboden, Sand, Erde, Kies, Lehm, kleine Teile Naturstein

Metalle:
Aluminium, Eisenschrott, Stahträger

Bauholz:
unbehandeltes Holz („A1-A3 Holz“)

Folien & Kunststoffe:
Verpackungsmaterial

Papier & Pappe:
Verpackungsmaterial

Gefährliche Abfälle:
Dämmmaterial (künstliche Mineralfaser, KMF), Dachpappe (teerhaltig), asbesthaltige Baustoffe, behandeltes und imprägniertes Holz („A4 Holz“)

Nachweispflicht laut Gewerbeabfallverordnung

Jeder gewerbliche Abfallerzeuger hat laut Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) der Nachweispflicht über die Sortierung und die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle nachzukommen.

Gefährliche Abfälle sind besonders nachweispflichtig und müssen gesondert dokumentiert werden.

Wir helfen gern bei Fragen rund um die Entsorgung von Baustellenabfällen, sprechen Sie uns einfach an.

So funktioniert die Abfall-Entsorgung

Müll richtig trennen durch Entsorgungsdienst
Müll richtig trennen durch Entsorgungsdienst

Wir beraten Sie gerne!

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